Trainingsvereinbarung

Trainingsvereinbarung Jugendgruppe
Trainingsvereinbarung_Jugend_2019.pdf
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Ordnung der Jugendgruppe


  1. Vor Beginn des Trainings meldet sich jeder Segler beim zuständigen Trainer/Jugendwart persönlich an.

  2. Den Anweisungen des zuständigen Trainers/Jugendwartes  ist unbedingt zu folgen.

  3. Das Tragen einer Schwimmweste ist auf allen Booten ist Pflicht.

  4. Zum Trainingbeginn hat jeder sein Boot aufgetakelt und ist trainingsbereit.

  5. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen der Jugendgruppe des SCF auf dem Vereinsgelände ist nur zu Trainings-, Übungs-, und Wettfahrtzwecken oder nach Absprache mit dem Jugendwart gestattet.

  6. Das Fahren mit vereinseigenen Booten ist nur während der Trainingszeiten und nur im Beisein der Trainer gestattet (Ausschluss s. Punkt 7)!

  7. Jugendmitglieder, die einen Sportbootführerschein Binnen besitzen, dürfen (nur mit Zustimmung der Eltern bis zur Volljährigkeit) und nach Absprache mit dem Jugendwart auch außerhalb der Trainingszeiten segeln

  8. Das Jugendmitglied ist zu seiner eigenen Sicherheit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eventuelle Rettungsmaßnahmen durch vorher benachrichtigte Mitglieder notfalls durchgeführt werden können (u.a. Bereitstellung eines Sicherungsbootes).

  9. Kinder ohne Schwimmbefähigung dürfen die Steganlagen nur unter Aufsicht mit Rettungsweste betreten. Eltern haften für ihre Kinder!

  10. Mitglieder der K+J Gruppe müssen Schwimmen können (ggf. Nachweis)!

  11. Das Baden ist nur außerhalb des Hafens von der Badeleiter des vorderen Laufsteges aus gestattet!

  12. Sollte es während des Trainings auf dem Wasser zu einer Kenterung kommen, ist unbedingt Ruhe zu bewahren und am Boot zu bleiben, bis Hilfe kommt.

  13. Mädchen mit längerem Haar müssen dieses während des Trainings zu ihrer Sicherheit zusammen binden!

  14. Jedes Jugendmitglied ist verpflichtet das gemeinschaftliche Eigentum und das von ihm genutzte Vereinsboot sorgsam zu behandeln. Festgestellte Mängel sind umgehend dem Jugendwart oder zuständigen Trainer zu melden!

  15. Für entstandene Schäden am vereinseigenem Material außerhalb der Trainingszeiten sind die Jugendmitglieder selbst verantwortlich.

  16. Nach Beendigung des Trainings hat jeder sein Boot zu reinigen, alle Segel abzuschlagen und diese getrocknet und zusammengelegt in die Segelkammer an den entsprechenden Platz zu legen!

  17. In der Bootshalle zum Trocknen aufgehängte Segel und Planen sind so schnell wie möglich vom Benutzer wieder zu entfernen!

  18. Außerhalb der Halle sind ausschließlich bootszugehörige Böcke als Unterlage für die Boote zu nutzen!

  19. Jedes Boot, was außerhalb der Halle steht, ist nach jedem Training mit einer Plane ordentlich abzudecken!

  20. Nach Beendigung des Trainings darf das Gelände erst nach ordnungsgemäßem Einräumen bzw. Abdecken der Boote und nach Abmeldung beim Trainer/Jugendwart velassen werden.


Logo des SCF
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